WEG Verwaltung
Als Ihr WEG Verwalter (Hausverwalter) übernehmen wir die Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums Ihrer Wohnungseigentümergemeinschaft. Dazu gehören eine Vielzahl an Aufgaben, die sich im Einzelnen aus der Teilungserklärung, den vereinbarten und beschlossenen Bestimmungen der Wohnungseigentümer, unserem Vertrag und seinen Anlagen sowie den gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere denen des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) und des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) ergeben.
Zu diesen Aufgaben gehören hauptsächlich folgende Punkte:
- Erstellung eines Wirtschaftsplanes,
- Erstellung der Jahresabrechnung,
- Durchführung der Eigentümerversammlungen,
- Bearbeitung der Eigentümerbeschlüsse,
- Laufende Verwaltung (Reparaturen, Verträge, Instandhaltungen, etc.).
Für mehr Informationen zu unserem Leistungsumfang können Sie uns gerne telefonisch oder schriftlich kontaktieren.